Versorgungsausgleich

    Versorgungsausgleich

    Im Rahmen des Scheidungsverfahrens führt das Familiengericht den Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) durch, es sei denn, die Durchführung des Versorgungsausgleichs wurde wirksam in einer notariellen Urkunde, etwa einem Ehevertrag, ausgeschlossen oder die Ehe war nur von kurzer Dauer. Bei der Durchführung des Versorgungsausgleiches werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften hälftig geteilt. In den Versorgungsausgleich werden insbesondere die Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung, den berufsständischen Versorgungen, der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Altersversorgung einbezogen. Kurz: Hier steht Ihre Altersvorsorge auf dem Spiel!

    Wir sichern Ihre Rentenansprüche bestmöglich und prüfen im Einzelfall auch, ob ggf. ein Ausschuss des Versorgungsausgleiches sinnvoll und rechtlich möglich ist. Bestehende Regelungen prüfen wir darauf, ob Sie bestmöglich gestaltet wurden und optimieren diese im Einzelfall für Sie. Nach dem Tod eines ehemaligen Ehegatten oder im Falle von Gesetzesänderungen, wie etwa durch die Einführung der Mütterrente, können wir im Einzelfall Ihre bereits übertragenen Anwartschaften im Rahmen eines Abänderungsverfahrens zurückholen.

    Mehr zu Rückabwicklung des Versorgungsausgleiches bei Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten

    Die Regelungen zum Versorgungsausgleich sind oft so komplex, dass dem Laien ein eigenes Urteil kaum möglich ist. Wir bearbeiten jedes Jahr eine Vielzahl von Fällen zum Versorgungsausgleich und kennen das Recht in seinen entscheidenden Details. Wir optimieren Ihren Versorgungsausgleich durch Vereinbarungen vor der Ehe oder im Rahmen eines Scheidungsverfahrens bestmöglich.